Wir protestieren mit Nachdruck gegen eine zweite Deponie in Maulbronn! Wir wollen keine zweite Mülldeponie neben Wohngebieten, mitten in der UNESCO Klosterlandschaft Maulbronn!
Von der Deponieplanung im Steinbruch Lauster betroffene Wohngebiete
Umkreis von 300 Meter um die geplante Deponie, Wirkungsbereich, in dem mit Staub und Lärm aus dem Deponiebetrieb zu rechnen ist. Kartierung: BI Folgenutzung Steinbruch Lauster, Maulbronn
Hintergrundkarte: Google Satellite , Google.com/maps Kartendaten 2022
2016/2017 wurde eine Rekultivierung des Steinbruchs Lauster mit unbelasteter Erde öffentlich angekündigt und genehmigt.
Nach Vorbereitung und Beschlüssen hinter verschlossenen Türen, wird 2019 plötzlich über die Presse und die Webseite der Stadt Maulbronn eine Abfalldeponie im Steinbruch Lauster als vollendete Tatsache und als unbedenkliche, geringfügige Abwandlung der Rekultivierungsplanung verkündet.
Wir fühlen uns von der Firma Lauster und den Verwaltungen der Stadt Maulbronn und des Enzkreises getäuscht. Dass man nahe an einem Steinbruchbetrieb wohnt, war klar und akzeptiert. Von einer Abfalldeponie der Klasse DK1 mit ca. 25 Meter Abstand (Abbaugrenze Steinbruch) vom nächsten Wohnhaus war niemals die Rede. Die Bürger fordern von den politisch Verantwortlichen Rücksichtnahme und Verlässlichkeit in Bezug auf den Bestandschutz der Wohnverhältnisse in den angrenzenden Wohngebieten.
Die Genehmigung der Rekultivierung mit Erde aus dem April 2017 ist kein Freibrief für die Ablagerung von Abfällen der Klasse DK1. Ein Deponiebetrieb ist keine Rekultivierung
Der Betrieb einer Abfalldeponie für schadstoffhaltige Abfälle der Klasse DK1 nach Deponieverordnung ist ein dauerhafter Eingriff in Natur- und Landschaft. Es geht um die Ablagerung von großen Mengen schadstoffhaltiger Abfälle, von denen eine potenzielle Umwelt- und Grundwassergefährdung ausgeht.
Eine Abfalldeponie der Klasse DK1 bleibt für die nachfolgenden Generationen auf Dauer eine überwachungsbedürftige Altlast, die womöglich auch noch saniert werden muss.
Mit dem Betrieb einer Abfalldeponie wird die Klosterlandschaft Maulbronn dauerhaft beschädigt. Der durch den Deponiebetrieb verursachte Eingriff in Natur und Landschaft kann durch die heute übliche Begrünung mit einer wasserdichten Deponieabdeckung nicht angemessen ausgeglichen werden. Wertvolle Kulturlandschaft wird zum Wegwerfartikel gemacht, nachdem zuvor die Bodenschätze ausgebeutet worden sind. Nach Ablauf des 30-jährigen Nachsorgezeitraums für die Betreiber wird die weitere langfristige Nachsorge für die Altlast und eine eventuelle notwendige Sanierung den nachfolgenden Generationen aufgebürdet. Dieser Umgang mit dem UNESCO-Welterbe Klosterlandschaft Maulbronn und den natürlichen Ressourcen ist nicht nachhaltig und steht in krassem Widerspruch zum Leitbildkonzept für die Klosterlandschaft (siehe Regionalverband Nordschwarzwald Werkstatt II: Entwicklung von Leitvorstellungen zur Landschaftsentwicklung, 28. Januar 2016, Seite 12 , und Leitbild aus Heft 36 Regierungspräsidium Stuttgart, Landesamt für Denkmalpflege 2013).
Ist der Betrieb einer Abfalldeponie im Steinbruch Lauster ohne Risiken für die Bevölkerung und die Natur?
Ein Deponiebetrieb bringt immer Risiken mit sich. Auch wenn alle gesetzlich vorgeschriebenen Abläufe definiert sind und die Betreiber versichern, diese einzuhalten, kommt es immer wieder zu Fehlern und unerwünschten Entwicklungen, die erst nach längerer Zeit entdeckt bzw. aufgedeckt werden.
So wurden laut Stuttgarter Zeitung nicht nur auf der Deponie Burghof bei Horrheim, sondern auch auf der Deponie Hamberg, Maulbronn, jahrelang radioaktiv belastete Abfälle abgelagert, ohne dass die Bevölkerung informiert war. (Stuttgarter Zeitung „Radioaktive Abfälle
Strahlende Handy-Abfälle nähren die Skepsis“- Von Markus Klohr
Die Deponie Froschgraben, bei Schwieberdingen und Ihr Betriebsleiter kamen in die Schlagzeilen als asbesthaltige Abfälle nicht ordnungsgemäß abgelagert wurden (Stuttgarter Zeitung: „Schlamperei auf Schwieberdinger Deponie- Asbest-Krise kostet Köpfe - Markus Klohr, 11.03.2016 - 07:30 Uhr)
Deponien werden, um Risiken für Menschen und Umwelt zu vermeiden, normalerweise im Außenbereich, Kilometer weit weg von der Wohnbebauung geplant und betrieben.
Nicht so in Maulbronn, die Deponie im Steinbruch Lauster ist vom nächsten Wohnhaus nur ca. 25 Meter vom Deponierand entfernt. Im Umkreis von 300 Metern um die Deponie, in dem mit Belästigungen und Einwirkungen durch Lärm und Staub zu rechnen ist, sind fast das gesamte Wohngebiet Wilhelmshöhe, die Anwohner der Danziger Straße, Teile des Schafhofes sowie der Stuttgarter Straße ab Wannenbachweg betroffen. In der folgenden Karte(n) hat die Bürgerinitiative einen Wirkungsbereich von ca. 300 Metern (Wirkzone in Anlehnung an Regionalplanänderung 2015 weiter unten) um das Zentrum der geplanten Deponie und entlang der geplanten LKW Zufahrt skizziert.

Von der Deponieplanung im Steinbruch Lauster betroffene Wohngebiete
Umkreis von 300 Meter um die geplante Deponie, Wirkungsbereich, in dem mit Staub und Lärm aus dem Deponiebetrieb zu rechnen ist. Kartierung: BI Folgenutzung Steinbruch Lauster, Maulbronn
Hintergrundkarte: Google Satellite , Google.com/maps Kartendaten 2022
Wie lange und wie weit soll die Abfalldeponie wirklich betrieben werden?
Wir müssen befürchten, dass der Deponiebetrieb erst dann eingestellt wird, wenn der Sandsteinabbau eingestellt worden ist.
Der Betrieb der Abfalldeponie wird bisher mit 12 Jahren angeben und soll somit doppelt so lange dauern wie die ursprünglich angekündigte Rekultivierung.
Parallel zum Betrieb der Abfalldeponie wird der Abbau von Sandstein weiter betrieben. Der Enzkreis hat die für den Steinabbau reservierte Fläche bereits als Erweiterungsfläche für die Deponie in Aussicht gestellt. Zitat Beilage 134/2019: "Für die geplante Deponie wird die südliche Teilfäche (ca. 5,5 ha) des Steinbruchs verwendet. Der
nördliche Teil, der weiterhin als aktiver Steinbruch von der Fa. Lauster genutzt wird, kann als Erweiterungsfläche dienen."
Solange der Sandsteinabbau fortschreitet, wird sich das zur Verfüllung zur Verfügung stehende Gelände vergrößern.
Sollte der Steinbruchbetrieb alle im Regionalplan Nordschwarzwald als Vorrangflächen für den Sandsteinabbau gekennzeichneten Flächen in Anspruch nehmen, könnte sich der Steinbruch auf fast das Dreifache der bisherigen Fläche ausdehnen. Auch diese Bereiche müssten nach der Logik der Betreiber zugeschüttet werden. Dieser Prozess würde sich durch nachfolgende Deponieerweiterungen über Jahrzehnte hinziehen und zuletzt einen massiven Schaden in der Klosterlandschaft hinterlassen. Seit Jahrzehnten wird mit der immer gleichen Begründung, der Eingriff in Natur und Landschaft sei dort, wo schon eine Deponie besteht, am geringsten, die Deponie am Hamberg erweitert. Derzeit ist erneut eine Vergrößerung der Deponie Hamberg in Arbeit.
Den Versprechungen der Verwaltungen und der Betreiber kann man nur bedingt trauen. Die ursprünglich von der Fa. Lauster angekündigte Teilverfüllung mit Erde (Z0*) ist inzwischen selbst von den Vorhabensträgern als abfallwirtschaftlich nicht bedarfsgerecht, d.h als nicht durchführbar bezeichnet worden. (Quelle: Mühlacker Tagblatt vom 6.10.2022). Diese Umstände dürften den Fachleuten in den Firmen, aber auch in den Verwaltungen schon im Jahr 2017 bekannt gewesen sein.
Falls eine DK1 Deponie im Steinbruch Lauster nicht kommt, wird es wahrscheinlich auch keine Auffüllung mit Erde Z0* geben, weil das Material dazu nicht in ausreichender Menge vorhanden ist und schon gar nicht mit wirtschaftlichem Nutzen deponiert werden kann, denn die umliegenden riesigen Steinbrüche können dieses Material kostengünstiger übernehmen.

Übersichtskarte Steinbruch Lauster
- genehmigte Abbaufläche und Vorrangfläche für Sandsteinabbau, weiss schraffiert
- neues Interessensgebiet mit abbauwürdigen Sandsteinvorkommen direkt am Roßweiher, rot umrandet
Ist der Steinbruch Lauster überhaupt als Standort für eine Abfalldeponie geeignet?
Der Steinbruch Lauster ist als Standort für eine Abfalldeponie völlig ungeeignet. Das zeigt der Vergleich mit der aktuellen Planung für die Erweiterung der Deponie Hamberg.
Für die Erweiterung der Deponie am Hamberg wurden 196 potenzielle Standorte geprüft. Alle Standorte, die in den Kriterien Siedlung, Landschaft, Infrastruktur oder Geologie eine Negativbewertung aufwiesen, wurden ausgeschlossen (Quelle: Tischvorlage Scoping Papier, Erweiterung der Deponie Hamberg DA VI, 16.9.2020).
Für den Deponiestandort Steinbruch Lauster wurden keine Alternativen geprüft. Die im Steinbruch Lauster geplante Abfalldeponie kann die Kriterien, die für die Deponie am Hamberg gültig sind, nicht bzw. nur schlecht erfüllen:
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ausreichender Abstand zur Wohnbebauung
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Anforderung des Artenschutzes, ausreichender Abstand zu Naturschutzgebieten, FFH Schutzgebiete für Pflanzen und Tiere und Vogelschutzgebieten am Roßweiher
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Geologie, undurchlässige Barriere-Schichten
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ausreichender Abstand zu Wander- und Radwegen
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Die Landkreise Ludwigsburg und Karlsruhe suchen Deponiestandorte mit einem Mindestabstand von 300 Metern zu Wohnbebauung. Dieses Standortskriterium wendet der Enzkreis auch für die Erweiterung der bestehenden Deponie Hamberg an. Alternative Standorte zur Erweiterung der Deponie Hamberg wurden anhand dieses Kriteriums ausgeschlossen.
Es kann nicht zweierlei Standards für Deponiestandorte oder Ausnahmeregelungen für vom Enzkreis ausgewählte und beauftragte, private Betreiber geben! Bei der Deponieplanung für den Steinbruch Lauster wird der Abstand zur Wohnbebauung minimiert! Der Abstand zum Wohngebiet beträgt nur 25-50 Meter, der Abstand zum Naturschutz- und Vogelschutzgebiet Roßweiher liegt ebenfalls bei nur 25-50 Meter!

Feldweg am Naturschutzgebiet Roßweiher: Hier sollen 40 Tonnen Muldenkipper tagtäglich auf einem schmalen Feld- und Wanderweg schadstoffbelastete Abfälle anliefern - Menschen,Tiere und Pflanzen vertragen keinen Staub und Lärm. Wir verlangen mehr Respekt für uns, Tierwelt, Landschaft und das kulturelle Erbe der Zisterzienser
Fußgänger und Radfahrer sollen sich im Begegnungsverkehr mit Schwerlastern erholen und die Klosterlandschaft erleben? Das ist unmöglich, die geplante Deponie zerstört ein lokal und regional unverzichtbares Naherholungsgebiet
Die Naherholung für die Maulbronner Bevölkerung am Naturschutzgebiet Roßweiher muss erhalten bleiben! Zahlreiche Wander- und Radwege, die der Naherholung und dem Tourismus dienen, werden durch Schwerlastverkehr auf zentralen Streckenabschnitten unpassierbar. Feldwege sollen für den Schwerlastverkehr als Zufahrt dienen und müssen daher für Fussgänger und Radfahrer gesperrt werden.
Dies steht im Widerspruch zu dem Ziel, die einzigartige Klosterlandschaft für Besucher erlebbar zu machen. Der Roßweiher ist ein landschaftsästhetisches Highlight in einer hoch bedeutsamen Zone der historischen Klosterlandschaft.
Übersichtskarte der im Steinbruch Lauster geplanten Abfalldeponie mit schadstoffhaltigen Abfällen der Klasse DK1 mit den geplanten Zufahrtsvarianten 1 und 2 und der Zufahrt für Erdmaterial im Bereich der Stuttgarter Strasse, Die Karte wurde auf Basis des Lageplanes der Betreiber Firma Fischer, Weilheim erstellt, der am 14.12.2019 bei einer Infoveranstaltung in Zaisersweiher gezeigt wurde und der Bürgerinitiative später als PDF zur Verfügung gestellt wurde. Die Flächen wurden von Hand in diese Karte übertragen, kleinere Abweichungen von der exakten Plangrundlage sind daher möglich.
Die Wander und Wadwege mit den von https://www.bergfex.de zum Download angebotenen Geodaten erstellt.
Basiskarte von Google maps,Google satellite erstellt mit Mymaps von google
Die Karte wurde erstellt von: Martin Stankewitz , Buchenstr.25, 75433 Maulbronn
Was passiert mit dem Naturschutzgebiet Roßweiher und dem geplanten Biotopverbund ?
Das Naturschutzgebiet Roßweiher wird beeinträchtigt.
Das Naturschutzgebiet Roßweiher ist unverzichtbarer Lebensraum für sehr viele Vogelarten. Ein Vogelschutzgebiet umfasst den Roßweiher und die Waldungen und den Hohenackersee südlich der Kreisstraße.
Die offizielle Artenliste (LUBW-Erfassungsbogen Naturschutzgebiet Roßweiher ) listet rund 200 Vogelarten auf. Alle diese Vogelarten sollen unempfindlich gegenüber LKW Verkehr und Lärm sein? Immer wieder wird auf die Bedeutung des Roßweiher als Naturoase, historischem Klosterteich und Wandergebiet hingewiesen (BNN, Klosterseen beherbergen zahlreiche Tierarten). In Zukunft soll hier in unmittelbarer Nähe auf einem Feldweg regelmäßig Schwerlastverkehr rollen, 16 LKW-Anlieferungen im Durchschnitt an 200 Arbeitstagen sind geplant, an manchen Tagen können es auch 20-25 LKW-Anlieferungen sein. Somit ist mit 30-50 LKW-Bewegungen pro Tag auf dem schmalen Feldweg zu rechnen.

Brauchen wir überhaupt weiteren Deponieraum auf Maulbronner Gemarkung?
Eine zweite Abfalldeponie in Maulbronn wird nicht benötigt.
Einen Mangel an Deponiekapazitäten für die Abfälle der Klasse DK1 gibt es in Baden-Württemberg nicht.
Laut Abfallbilanz 2020 des Landes Baden-Württemberg (Seite116) gab es Ende 2020 allein in den Regierungsbezirken Stuttgart und Karlsruhe ausgebaute Kapazitäten von rund 930 000 m³. Dazu kommen rund 3 098 0000 m³ an planfestgestellten Kapazitäten, die bei Bedarf sofort ausgebaut werden können. Die gesamten Kapazitäten in den Regierungsbezirken Stuttgart und Karlsruhe würden bei gleichbleibendem Verbrauch für mehr als 30 Jahre Entsorgungssicherheit gewährleisten.

Tabelle 8.5.3 Deponien Deponie Klasse I / Quelle Abfallbilanz Baden-Württemberg 2020
Wir haben schon eine riesige Abfalldeponie am Hamberg, die nur zu einem kleinen Teil der Entsorgungssicherheit im Enzkreis dient!
Die nächste, angeblich letzte Erweiterung der Deponie am Hamberg ist in Planung. Das Planfeststellungsverfahren soll in Kürze eröffnet werden. Die Erweiterung soll Raum für weitere 450000 m³ (ca. 800000 Tonnen) schadstoffhaltige Abfälle schaffen. Diese neue Kapazität könnte die Entsorgungssicherheit für den Enzkreis, für ca. 56 Jahre gewährleisten. Aber die Verwaltung des Enzkreise hat entschieden, dass auch in Zukunft 80 % der auf der Deponie Hamberg abgelagerten Abfälle nicht aus dem Enzkreis, sondern aus den umliegenden Landkreisen Raststatt, Karlsruhe und Ludwigsburg nach Maulbronn gebracht werden, weil der Enzkreis mit großen Müllmengen schnelle Gewinne machen will. Wir fordern einen sparsamen Umgang mit den Kapazitäten, eine zweite Deponie in Maulbronn ist nicht notwendig.

Schandfleck Mülldeponie Hamberg Februar 2022 - Davon haben wir in Maulbronn bereits mehr als genug. Wir wollen keine zweite Deponie in der UNESCO Klosterlandschaft Maulbronn
Die Klosterlandschaft Maulbronn darf nicht zum Lückenbüßer für andere Landkreise werden. Wir wollen keinen weiteren Flächenfraß in der Klosterlandschaft durch Müllgeschäfte!
Nach eigenen Angaben ist die Betreiberfirma für die geplanten Deponie im Steinbruch Lauster gezwungen, Gelände für eine eigene, private Deponie zu finden, weil der Landkreis Ludwigsburg in Zukunft nicht mehr alle Abfälle abnehmen will. Ausgerechnet die Maulbronner UNESCO-Welterbe geschützte Klosterlandschaft soll nun zum Lückenbüßer werden. Die Erweiterung der Deponie Hamberg und die Deponie im Steinbruch Lauster sollen mit einem Gesamtvolumen von 750 000 m³ rund 1,3 Millionen Tonnen schadstoffhaltige Abfälle aufnehmen. Die für die Deponierung von Abfällen und somit von Altlasten kontaminierten Flächen in der Maulbronner Landschaft würden dadurch um fast 50 % vergrößert und von derzeit 13 ha auf ca. 20 ha anwachsen.
Die Abfalldeponie Im Steinbruch Lauster beschädigt die historische Klosterlandschaft und stellt das UNESCO Welterbe Prädikat der Klosterlandschaft in Frage.
Der Steinbruch Lauster liegt dicht an der Kernzone der UNESCO-Welterbe geschützten Klosterlandschaft unmittelbar neben dem Naturschutzgebiet Roßweiher, einem historischen Fischteich und dem Hauptsammelgraben des historischen Wassergrabensystems der Zisterzienser.

Historische Klosterkulturlandschaft Maulbronn (Quelle: Foto Nr. 7 aus kuladig.de Klosterlandschaft Maulbronn, Kulturlandschaft digital)
Die Klosterlandschaft ist von unschätzbarem Wert für die Stadt Maulbronn. Die untrennbar mit der Klosteranlage verbundene, von den Zisterziensern geprägte Kulturlandschaft bildet den Markenkern der Stadt Maulbronn, bestimmt deren Lebensqualität und Identität und nicht zuletzt auch ihre touristische Attraktivität als Klosterstadt.
Historische Kulturlandschaften, insbesondere solche mit UNESCO Welterbe Status, sind Denkmallandschaften, die besonderen Schutz nach Naturschutzrecht genießen:
§1 des Bundesnaturschutzgesetz
(4) Zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft sind insbesondere
1.Naturlandschaften und historisch gewachsene Kulturlandschaften, auch mit ihren Kultur-, Bau- und Bodendenkmälern, vor Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen Beeinträchtigungen zu bewahren,
2.Vorkommen von Tieren und Pflanzen sowie Ausprägungen von Biotopen und Gewässern auch im Hinblick auf ihre Bedeutung für das Natur- und Landschaftserlebnis zu bewahren und zu entwickeln,
3.zum Zweck der Erholung in der freien Landschaft nach ihrer Beschaffenheit und Lage geeignete Flächen vor allem im besiedelten und siedlungsnahen Bereich sowie großflächige Erholungsräume zu schützen und zugänglich zu machen.
Die UNESCO-Welterbe geschützte Kulturlandschaft gehört nach den Welterbestatuten zu den „unschätzbaren und unersetzlichen Besitztümern nicht nur eines jeden Volkes, sondern der Menschheit“. ..Für das Kloster Maulbronn wird die prominente Auszeichnung mit der einzigartigen Geschlossenheit der Anlage als Niederlassung des Cistercienserordens, mit seiner herausragenden Bedeutung für mittelalterliche Baukunst und – so formuliert es die Deutsche UNESCO Kommission – mit ihrer „nahezu ungestörten topographischen Situation“ begründet. Es wird dem Phänomen Rechnung getragen, das Maulbronn unübersehbar in besonderer Weise auszeichnet: Die Klosteranlage mitsamt der umliegenden, von den Mönchen einst systematisch zum Wirtschaftsraum ausgebauten Landschaft geben heute ein Abbild der cisterciensischen „Idee vom Ganzen“, das einmalig ist und zugleich Modellcharakter besitzt. Zitiert aus Analecta Cisterciensia 2010 ISBN 978-3-902694-29-4: ‚ "Die Idee vom Ganzen", Ergebnisse der Tagung: Kloster Maulbronn und "Die Idee vom Ganzen“, Karin Stober 2009).
Allein schon durch den erneuten Eingriff für die Erweiterung der Depoie Hamberg in die Waldungen am Hamberg wird nach Auffassung der Denkmalbehörden der UNESCO Welterbestatus für die Klosterkulturlandschaft gefährdet (Quelle: Protokoll Scoping-Termin vom 13. Oktober 2020 zum Planfeststellungsverfahren der Erweiterung der Deponie Hamberg in Maulbronn, Seite 4 ,Beitrag Frau Baldauf Regierungspräsidium Stuttgart, Landesamt für Denkmalpflege). Eine zusätzliche Deponie mit Schwerlastverkehr direkt am Roßweiher sprengt jedes Maß.
Die Stadt Maulbronn hat die Kulturlandschaftsanalyse zur Klosterlandschaft aus dem Jahr 2009 als „Abwägungsmaterial“ in den Flächennutzungsplan mit aufgenommen. Die zentrale Forderung der Gutachter wurde darin übernommen:
“Für zukünftige Planungen wie im Flächennutzungsplan ist ein verantwortungsvoller und behutsamer Umgang mit der Kulturlandschaft und den Kulturellen Erbe erforderlich, der sich im Sinne eines Generationenvertrages der Nachhaltigkeit verpflichtet. Dem planenden und handelnden Menschen muss bewusst sein, dass die Spuren seiner Vorfahren in der Landschaft einmalig und nicht wieder herzustellen sind“ (FNP Maulbronn Seite 126 ff).
Die Deponiepläne für den Steinbruch Lauster stehen im krassen Gegensatz zu den im Flächennutzungsplan formulierten Abwägungskriterien.
Eine zusätzliche Deponie im Steinbruch Lauster, direkt am historischen Klosterteich und mit Zufahrt wenige Meter vom Hauptsammelgraben des historischen Grabensystems der Zisterzienser sprengt jedes Maß und gefährdet den Weltkulturerbe-Status der Klosterlandschaft.